Während der Preisfixierung bleibt ein Großteil Ihres Preises konstant. Dies sind: der Energiepreis, die Konzessionsabgabe und das Netznutzungsentgelt (also die Transportkosten der Energie zu Ihnen). Somit bezieht sich die Preisfixierung auf den Arbeitspreis netto ohne Steuern, Abgaben und Umlagen sowie auf den Grundpreis netto ohne Messstellenbetrieb.
Von der Preisfixierung ausgeschlossen sind: die Stromsteuer, die EEG-Umlage, die KWK-Umlage, die §19 StromNEV-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die Abschalt-Umlage sowie die Mehrwertsteuer.
Weitere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.